| Alle Arbeiten rund um bereits vorhandene
oder geplante Krananlagen, unabhängig vom Hersteller oder Fabrikat. Durchführung der vorgeschriebenen Kranprüfung durch einen von der Berufsgenossenschaft ermächtigten Sachverständigen. Ermittlung des verbrauchten Anteils der theoretischen Nutzungsdauer von Kranhubwerken mit Bestimmung der Restlebensdauer. Behebung von Störungen und Durchführung von Reparaturen. Umbau und Modernisierung von (alten) Krananlagen. |
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